
Freitod
Freitod - oder Suizid - beschreibt die vorsätzliche Beendigung des eigenen Lebens. Auch Freitod bei Demenz ist ein Schritt über den Betroffene nach der Diagnose gelegentlich nachdenken. Ein assistierter Suizid mit einer Sterbehilfe-Organisation ist jedoch nur möglich, solange die betroffene Person urteilsfähig ist.
Was bedeutet Freitod?
Der Begriff Suizid stammt ab vom lateinischen „suicidium“ und bedeutet Selbsttötung. Seit 2011 gilt das Recht auf Selbsttötung in Europa als Menschenrecht. Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO sterben jährlich weltweit rund 800.000 Menschen durch Suizid. Die höchsten Suizidraten verzeichnet Russland, die niedrigsten einige karibische Inselstaaten.
Im internationalen Vergleich liegen Deutschland, Österreich und die Schweiz im Mittelfeld:
- Österreich: 15,6 Suizide pro 100.000 Einwohner
- Deutschland: 13,6 Suizide pro 100.000 Einwohner
- Schweiz: 10,2 Suizide pro 100.000 Einwohner
In absoluten Zahlen:
- Deutschland: ca. 10.000 Suizide pro Jahr
- Österreich: ca. 2.000 Suizide pro Jahr
- Schweiz: etwas über 1.000 Suizide pro Jahr
Obwohl die Zahlen rückläufig sind, steigen sie im Alter an, besonders bei Männern.
Psychische Erkrankungen als Hauptursache
Die Suizidforschung geht davon aus, dass psychische Erkrankungen in 90 % der Fälle die Ursache für eine Selbsttötung sind, insbesondere Depressionen und bipolare Störungen. Weitere Gründe sind:
- Suchterkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Chronische Schmerzen
- Unheilbare Krankheiten
Demenzerkrankungen sind keine häufige Ursache für Suizid, die Rate entspricht etwa dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.
Freitod bei Demenz
Suizidgedanken bei Demenz treten meist im Frühstadium auf, häufig kurz nach der Diagnose. Ursachen sind:
- begleitende Depressionen
- verzerrte Wahrnehmung des Krankheitsbilds
- Angst, zur Last zu fallen
- Wunsch nach Kontrolle
Manche Betroffene entscheiden sich bewusst früh für einen assistierten Suizid solange sie noch urteilsfähig sind. Paradoxerweise verkürzen sie ihr Leben damit möglicherweise unnötig, denn: Mit der richtigen Begleitung kann auch in späteren Krankheitsphasen Lebensqualität erhalten bleiben.
Rechtliche Situation zur Sterbehilfe
Ein Suizid wird zur assistierten Selbsttötung, wenn er mit Hilfe anderer geschieht. Man spricht von aktiver Sterbehilfe, wenn jemand auf ausdrücklichen Wunsch tödlich handelt, diese Form ist nur in Belgien und den Niederlanden erlaubt.
Die assistierte Selbsttötung, bei der das tödliche Mittel vom Betroffenen selbst eingenommen wird, ist in den deutschsprachigen Ländern unterschiedlich geregelt:
- Schweiz
Beihilfe zur Selbsttötung ist erlaubt, solange sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven geschieht. Organisationen wie Exit oder Dignitas bieten Sterbehilfe an. Jährlich entscheiden sich rund 1.000 Menschen in der Schweiz dafür. - Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Verbot der assistierten Selbsttötung aufgehoben, mit Verweis auf das Recht auf Selbstbestimmung. Es fehlen jedoch konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen. - Österreich
Auch hier wurde das Verbot Ende 2020 aufgehoben. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung steht noch aus. Kritiker befürchten, dass alte oder kranke Menschen unter Druck geraten könnten, ihr Leben zu beenden.
Passive Sterbehilfe, also das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen, ist überall legal, wenn ein Patient das ausdrücklich wünscht oder per Patientenverfügung geregelt hat.
Was Angehörige wissen sollten
Suizidwünsche sind kein typisches Symptom einer Demenzerkrankung. Trotzdem ist Achtsamkeit wichtig, besonders bei:
- Depressiven Symptomen wie Antriebslosigkeit, Appetitverlust, Traurigkeit
- sozialer Isolation
- anhaltenden Ängsten oder Partnerschaftskonflikten
In solchen Fällen ist ein Arztbesuch dringend angeraten. Depressionen sind auch bei Menschen mit Demenz gut behandelbar.
© demenzworld/Kompetenzzentrum Demenz Schleswig Holstein/Desideria
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