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Pflegegrad

Der Pflegegrad bestimmt, welche Unterstützungsleistungen eine Person mit Demenz erhalten kann. Er wird durch die Pflegekasse auf Basis eines Begutachtungsverfahrens festgelegt und orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege Menschen mit Demenz werden häufig ab Pflegegrad 2 eingestuft, da die kognitiven Einschränkungen ihre Selbstständigkeit beeinträchtigen. Der Pflegegrad entscheidet über finanzielle Leistungen, Pflegehilfsmittel und Unterstützung durch ambulante oder stationäre Pflegeangebote. Ein Antrag auf Pflegegrad sollte frühzeitig bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine gute Vorbereitung und Dokumentation des Pflegebedarfs helfen, eine angemessene Einstufung zu erhalten.© demenzworld

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