
Finanzierung
Wer trägt die Kosten? Finanzierung bei Demenz ist ein zentrales Thema bei der Betreuung und Pflege. Denn mit dem Fortschreiten der Erkrankung steigen Aufwand und Kosten: für Familien, Pflegeeinrichtungen und das Gesundheitssystem.
Bereits im frühen Stadium benötigen manche Menschen mit Demenz Unterstützung. Der Bedarf an Pflege und Betreuung nimmt mit dem Verlauf der Erkrankung deutlich zu. Laut einer Studie des Kompetenznetzes Degenerative Demenzen der Uniklinik Bonn liegen die jährlichen Kosten in Deutschland bei rund 16.000 Euro im leichten Stadium, bei 29.000 Euro im mittleren und bei etwa 44.000 Euro im schweren Stadium der Erkrankung.
Etwa fünf Prozent dieser Kosten entfallen auf Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Diagnostik. Die restlichen 95 Prozent betreffen Pflege und Betreuung.
Demenzkosten im Überblick: Deutschland, Schweiz, Österreich
Bei rund 1,7 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland, 140.000 in der Schweiz und 130.000 in Österreich ergeben sich jährlich hohe Gesamtkosten:
- Deutschland: Nach Berechnungen des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen in Greifswald betragen die jährlichen Kosten etwa 34 Milliarden Euro.
- Schweiz: Demenzielle Erkrankungen verursachen geschätzte Kosten von 11,8 Milliarden Franken pro Jahr. Davon entfallen rund 5,5 Milliarden auf Leistungen, die durch Angehörige erbracht werden.
- Österreich: Die Versorgung von Menschen mit Demenz kostet jährlich etwa eine Milliarde Euro, davon entfallen 75 Prozent auf Pflege und Betreuung. Informelle Leistungen durch Angehörige sind in dieser Summe nicht enthalten – ihr Anteil liegt bei über 80 Prozent aller Pflegeleistungen.
Finanzierung bei Demenz durch Pflegeversicherung und Sozialhilfe
Die Finanzierung der Pflege variiert je nach Land und System. In Deutschland hängen die Leistungen unter anderem vom Pflegegrad ab.
Leistungen in Deutschland:
- Für vollstationäre Pflege zahlt die Pflegeversicherung bis zu 2.005 Euro monatlich. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zwischen 1.010 und 2.300 Euro) müssen selbst getragen werden.
- Können diese nicht aufgebracht werden, springt das Sozialamt ein – oder unterhaltspflichtige Angehörige, aber nur, wenn das Jahresbruttogehalt über 100.000 Euro liegt.
- Unabhängig vom Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro, der zweckgebunden ist und mit Rechnungen nachgewiesen werden muss.
- Menschen mit Pflegegrad 1 bekommen zusätzlich bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Wohnungsumbau sowie 214 Euro monatlich für das Leben in einer Pflegewohngemeinschaft.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden, erhalten bis zu 901 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.995 Euro an Sachleistungen bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.
Die Systeme in der Schweiz und in Österreich unterscheiden sich stark in Struktur und Zuständigkeiten. Auch dort übernehmen Sozialversicherungen, Pflegegeldmodelle und in vielen Fällen die Angehörigen einen Großteil der Leistungen. Die Finanzierung ist oft komplex und erfordert eine individuelle Beratung.
© demenzworld/Kompetenzzentrum Demenz Schleswig Holstein/Desideria
Weitere Fragezeichen im Kopf?
Du fragst dich, wie du die Finanzierung der Demenzpflege für deine Angehörigen gestalten kannst? In unserem Leitfaden “Denk auch an dich” findest du genau solche Antworten. Ob Pflege, Überforderung oder Abschied, die Beiträge helfen dir, schwierige Entscheidungen besser einzuordnen. Für mehr Verständnis, innere Stärke und einen achtsamen Blick auf dich selbst.
