Rechtsfürsorge bei Demenz: Was Angehörige jetzt wissen und regeln sollten
Wenn ein Mensch an Demenz erkrankt, verändert sich nicht nur der Alltag – auch rechtlich entstehen neue Herausforderungen. Entscheidungen, die früher selbstverständlich waren, können plötzlich nicht mehr eigenständig getroffen werden. Doch anders als viele denken, dürfen Angehörige in solchen Situationen nicht automatisch handeln. Ohne rechtliche Vorsorge sind viele Abläufe blockiert – vom Arztgespräch bis zum Bankkontakt.
Um handlungsfähig zu bleiben und Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person treffen zu können, braucht es klare Regelungen, möglichst frühzeitig. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, wie Sie vorsorgen können – und was zu tun ist, wenn keine Vorsorge getroffen wurde.
Was bedeutet Rechtsfürsorge bei Demenz?
Rechtsfürsorge umfasst alle rechtlichen Maßnahmen, die sicherstellen, dass eine nicht mehr geschäfts- oder entscheidungsfähige Person vertreten werden kann. Das betrifft u. a. medizinische Entscheidungen, Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse oder Wohnungsangelegenheiten.
Entscheidend ist: Ohne eine Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung darf niemand – auch kein Ehepartner oder Kind – automatisch für die betroffene Person entscheiden.
Vorsorgevollmacht: Die große Lösung
Die Vorsorgevollmacht ist die sicherste und effektivste Möglichkeit, um rechtlich vorzusorgen – solange die betroffene Person noch entscheidungsfähig ist. Mit ihr wird eine vertraute Person bevollmächtigt, rechtlich im Sinne der Betroffenen zu handeln – etwa bei medizinischen, finanziellen oder wohnrechtlichen Fragen.
Wichtig: Die Vollmacht sollte individuell formuliert werden, nicht nur mit einem Standardformular. Ein sogenanntes „Innenverhältnis“ – also konkrete Anweisungen, wie Entscheidungen getroffen werden sollen – schafft Sicherheit und schützt vor Missbrauch.
Betreuungsverfügung: Wenn eine Vollmacht nicht möglich ist
Ist eine Vorsorgevollmacht nicht mehr möglich oder wurde sie nie erstellt, kann eine sogenannte Betreuungsverfügung helfen. In dieser legt die betroffene Person fest, wer im Ernstfall vom Gericht als rechtlicher Betreuerin eingesetzt werden soll.
Diese Lösung erfordert ein gerichtliches Verfahren – doch sie verhindert, dass eine fremde Person diese wichtige Rolle übernimmt.
Gesetzliche Betreuung: Wenn nichts geregelt ist
Wenn keine Vorsorge getroffen wurde und die betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig ist, setzt das Gericht eine Betreuung ein. Wer diese übernimmt, entscheidet das Gericht – unter Berücksichtigung von Gutachten und persönlichen Gesprächen. Dabei kann es auch zu Verzögerungen kommen. In manchen Fällen wird eine außenstehende, dem Betroffenen fremde Person eingesetzt.